Stress durch das neue Datenschutz Gesetz

Überall regt man sich über das neue Datenschutz Gesetz auf.
Die Ehrenamtlichen in den Vereinen klagen, dass sie es so schon schwer haben ihre Arbeit zu tun, Mitarbeiter zu finden und diese zu motivieren. Dieses Bürokratiemonster wird Freiwillige, die sich für das Ehrenamt interessieren abschrecken, zumal bei Fehlverhalten saftige Strafen drohen!

Wer bis zum 25.05.18 die geforderten Aufgaben nicht erledigt hat, muss fürchten zur Kasse gebeten zu werden.

Es geht eigentlich um etwas sehr Sinnvolles: Das Grundrecht eines jeden zu schützen. Niemand soll unberechtigter Weise Zugriff auf persönliche Daten seiner Mitbürger haben. Vereine müssen darum von jedem Mitglied das schriftliche Einverständnis erbitten, wenn sie seine Daten auf Listen oder im Internet verwenden wollen. Jedes Foto muss autorisiert sein. Das ist bei vielen Mitgliedern wie dem Alpenverein, Sportvereinen oder Naturschutzverbänden eine Riesenaufgabe. Aber auch jeder Chor, Gartenbauverein oder Schützenverein muss die neuen Vorschriften durchsetzen.

Dass auch Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Europa haben betroffen sind, ist eine gute Sache. Facebook und Google müssen sich an die Regeln halten. Sie müssen Daten auch nach einer bestimmten Zeit wieder löschen und Auskunft darüber geben, was sie gespeichert haben, und ob sie diese an andere Betriebe weiter gegeben haben.

Besonders sensible Themen wie religiöse Überzeugungen, gesundheitliche Informationen und das persönliche Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden.
Jedes Unternehmen, das zum Beispiel Bonuskarten verwendet muss auf Anfrage den Kunden informieren, was gespeichert wurde.

Ab Ende Mai dieses Jahres können bei Zuwiderhandlung Strafen bis zu 20 Mill. erhoben werden oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Ziel soll sein, so wenige Daten wie möglich zu erheben und vor allem nur solche, die wirklich gebraucht werden. Jeder Kunde hat das Recht auf Erklärungen in „einfacher Sprache“ um sich ein Bild von dem Einsatz seiner Daten machen zu können. Bei größeren Unternehmen muss ein Datenschutzbeauftragter eingestellt werden.

Hoffentlich wird es nicht zu dem befürchteten Einsatz von „Schnüffel-Anwälten“ kommen, die sich mit Fehlern anderer eine goldene Nase verdienen!


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.