Streit um Radler imWald

Drei verschiedene Interessensbereiche gibt es im so geliebten deutschen Wald: Die Waldbesitzer, die Naturschützer und dann die Spaziergänger und Radler. Das führt ab und zu zu Konflikten. So geschehen im Wittelbacher Land:

Ein Radler war auf einer, auch von Holzfahrzeugen benutzen Strecke unterwegs. Da fuhr er plötzlich auf eine vergrabene Nagelfalle. Er erstattete Anzeige. In der Öffentlichkeit verfolgte man das mit großem Interesse. Es gab einen runden Tisch und viele Diskussionen. Der Waldbesitzer, der ein Verbotsschild für durchfahrende Radfahrer aufgehängt hatte, distanzierte sich von den Fallen. Aber er wollte das Radfahren auf bestimmten Strecken verbieten.
Es ginge ihm um den Schutz der Tiere, erklärte er, denn der Druck der Freizeitgesellschaft würde immer stärker

Das Zivilgericht stellte aber klar, dass im Naturschutzgesetz der Bayerischen Verfassung steht, Radfahren sei auf geeigneten Wegen im Wald erlaubt. Überhaupt heißt es da, dass jeder das Recht hat den Wald zu betreten!
Der Richter entschied für den Radler, sehr zum Leidwesen des Waldbesitzers.
(Vor 70 Jahren war von der verfassungsgebenden Versammlung gegen die Meinung der Grundeigentümer entschieden worden.)

Nun meldet sich die Deutsche Initiative Mountainbike zu Wort: „Wir brauchen ein Miteinander“ heißt es, „nur dann kann es funktionieren!“
Leider gehen die Vorstellungen weit auseinander, denn die Rechtslage darüber, was ein „geeigneter Weg“ ist, ist nicht klar definiert. Und darum gibt es jetzt eine Initiative im Landtag, die sich diesem Problem widmen soll.
Es sollen Karten erstellt werden, die genau bezeichnen, wo Radler unterwegs sein dürfen. Auch ist die Haftungsfrage bei eventuellen Unfällen für die Waldbesitzer sehr wichtig.

Hoffen wir, dass dann auch die Radler, die gerne durchs Unterholz preschen und oft das Wild aufscheuchen, diese Vereinbarungen einhalten


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