Das Herbstlaub und die Vorschriften

Wer die letzten sonnigen Tage nutzt, um im Garten oder auf dem Balkon in der Sonne zu liegen, erfährt nicht selten eine unangenehme Ruhestörung. Laubbläser, der Liebling vieler Männer, ertönen und stören unsere Entspannung.
Zwar wäre es möglich, mit einem Rechen und Besen zu arbeiten, doch das ist wohl weniger reizvoll und auch viel anstrengender. Die Belastung der Luft durch die Abgase des Laubbläsers scheint kein beeindruckendes Argument zu sein.
Wie sehen nun die Vorschriften in den Kommunen zur Beseitigung des Blättermeers aus? Wozu sind die Grundstückseigentümer verpflichtet?
Das Laub auf dem Gehweg vor ihrem Haus müssen sie entfernen, selbst wenn die Bäume der Kommune gehören. Sollte ein Fußgänger auf Laub ausrutschen, kann er nicht die Gemeinde verklagen, wenn in regelmäßigen zeitlichen Zwischenräumen der Fußweg gereinigt wurde. Leider gehen die klagenden Passanten vor Gericht immer leer aus.
Das Argument, die Blätter fallen kontinuierlich herab, entbindet die Verantwortlichen von der Haftung. Verschiedene Gerichte haben immer wieder den verunglückten Fußgänger ohne Wiedergutmachung nach Hause geschickt.
Auch Fahrzeughalter, deren Auto durch herabfallende Eicheln, Kastanien oder Äste beschädigt wurden, haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Wenn ein geparktes Auto auf diese Weise zu Schaden kommt, besteht keine Haftung des Eigentümers des Baumes. Das gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“ so das Oberlandesgericht Hamm. Man erwartet vom Verkehrsteilnehmer, dass er sich auf dieses Risiko einstellt, und solche Situationen meidet. Das dürfte sich bei dem Mangel an Parkplätzen als schwierig erweisen!

Warum fallen die Blätter überhaupt von den Bäumen im Herbst? Gerade wenn sie sich so herrlich verfärbt haben, segeln sie zu Boden. Viele Baumarten bilden bestimmte Stoffe, die zwischen Ast und Blatt ein Trenngewebe bilden. Die Stelle verkorkt und das Laub fällt ab. Vorher wurden ihm Nährstoffe entzogen. Im Stamm und in den Wurzeln werden sie eingelagert.
Und so werden im nächsten Frühjahr wieder neue Blätter wachsen, die im Herbst wieder zu Boden segeln und die Aufräumarbeiten von Neuem beginnen können.


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