Auf der Wies’n gilt im Außenbereich der Zelte das bayerische Biergartengesetz

Auf der Wies’n gilt im Außenbereich der Zelte das bayerische Biergartengesetz

In ganz Bayern ist es erlaubt, seine eigene Brotzeit in den Biergarten mitzubringen. Das Gleiche gilt für Besucher der Außenterassen der Wiesnzelte. Obwohl es nirgendwo anders bessere und frischere Hendl als auf dem Oktoberfest gibt, ist das eine Variante, es sich auch mit größeren Familien leisten zu können, am Wiesnzeltgetummel ohne einen Fetzenrausch oder ohne nörgelnde hungrige Kinder teilzuhaben. Bei einem solch generösen Angebot ist es doch selbstverständlich, dass man die Getränke vom Wirtszelt bezieht und bezahlt.

Es ist anzuraten, die Semmeln, Brote, Gurkenhäppchen, Radi, Tomätchen, Paprikaschnitzelchen etc. zuhause fertig zuzubereiten, denn mit Brettchen und Messerchen im Wiesngetümmel rumzulaufen, ist gefährlich und macht auch nicht wirklich Spaß. Man sollte versuchen, möglichst eine Brotzeit mitzubringen, von der man nichts mehr mit nachhause nehmen muss, und damit man nach dem Essen und Trinken ohne schweres Gepäck Karrussel fahren kann, ein Foto „erschießen“ kann, oder seine Kinder auf den Schultern rumtragen kann, damit auch unsere kleinsten Mitbürger einen besseren Überblick über das riesige Festgelände erheischen dürfen.

Wenn das Wetter so bleibt, wie es derzeit aussieht und ist, dürfte einem neuen Rekordhoch für die diesjährige Wiesn nichts im Wege stehen. Bis jetzt läuft alles bestens und nach Plan und vor allen Dingen friedlich ab.

Für die Raucher unter uns im folgenden die „Zelteregeln“ für dieselbigen:

Hippodrom: Wirt Sepp Krätz hat sein Zelt als einziger umbauen lassen. Im ersten Stock gibt es jetzt einen Raucherbalkon für 200 Personen. Bewirtung ist draußen keine vorgesehen, dafür gibt’s innen zwei neue Bars.

Armbrustschützenzelt: „Wir haben Rauchmelder auf den Toiletten montieren lassen“, sagt Wirt Peter Inselkammer. Er nimmt das Rauchverbot sehr ernst. Wenn das Zelt zu ist, können die Gäste nicht rauchen.

Löwenbräuzelt: Auch Wirt Wiggerl Hagn ist streng: Nur Gäste, die reserviert haben, haben mit ihren Reservierungsbändchen ein Recht auf Wiedereinlass.

Augustinerzelt: Durch den neuen Bierturm verfügt das Zelt über zwei neue Balkone, diese sind aber klein und sollen nicht zum Rauchen genutzt werden. Wiedereinlass kann nur mit Reservierungsbändchen garantiert werden.

Bräurosl: Ist das Zelt wegen Überfüllung geschlossen, müssen auch die Gäste mit Reservierungsbändern warten.

Ochsenbraterei: „Unsere Ordner werden ihr Bestes tun, um den Wiedereinlass zu ermöglichen. Versprechen kann ich aber nichts“, sagt Wirtin Antje Schneider.

Winzerer Fähndl: Hier kommen ebenfalls nur Gäste mit Reservierungsbändchen wieder hinein. „Aber das gilt ja nur für die starken Tage“, tröstet Wirt Peter Pongratz.

Fischer Vroni: Hier hat Wirt Hans Stadtmüller eine Rauchmöglichkeit auch bei rappelvollem Zelt geschaffen: Auf einer Art eingezäuntem Hinterhof ist Platz für 150 Raucher.

Hofbräuzelt: Hier kann womöglich auch bei vollem Zelt draußen geraucht werden: „Wir probieren zwei Lösungen aus.“, sagt Wirt Ricky Steinberg.

Weinzelt: Wirt Stephan Kuffler hat seinen Balkon (max. 100 Personen) zum Raucherbalkon umgewidmet. Vier zusätzliche Ordner regeln den Zu- und Abfluss der Gäste. Getränke müssen drinnen bleiben.

Hackerzelt: Hier gibt’s bei vollem Zelt keine Ausweichmöglichkeit nach draußen. Reservierungsbandeln ausgenommen.

Schützenfestzelt: Ist das Zelt voll, macht Wirt Edi Reinbold von seinem abschließbaren Biergarten Gebrauch: Der Biergarten wird für neue Gäste gesperrt, die Gäste drinnen können raus zum Rauchen.

Schottenhamel: Hier probieren es die Wirte mit Raucherkärtchen, mit denen Raucher wieder reinkommen – unter Vorbehalt. „Wenn das nicht klappt, stellen wir den Versuch noch am ersten Samstag wieder ein“, sagt Wirt Christian Schottenhamel.

Käfer’s Wiesn-Schänke: Abends und am Wochenende darf  Wirt Michael Käfer sein Zelt ausreservieren – das heißt, alle Gäste kommen mit den Bandeln rein und raus.

Der Ottonormalbürgerraucher hat Pech gehabt, ohne Armbandl und Promistatus wird’s nix mit dem Wiederreinkommen. Denn die Raucherbalkone oder fürs Rauchen abgesperrten Außenbereiche bleiben denen überlassen, die jedes Jahr dafür sorgen, dass die Zelte wegen Überfüllung geschlossen bleiben, damit Frau und Herr Wichtig unter sich bleiben dürfen. Immerhin, das Schottenhamelzelt versucht’s mit Raucherkärtchen, ein gutgemeinter fast niedlicher Versuch, und bei der Bräurosl dürfen auch die Wichtigs mit Armbandl im Falle von Überfüllung nicht mehr rein. Oje.

Oans, zwoa Gsuffa


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