Ankauf von CD mit Bankkunden aus der Schweiz

Ankauf von CD mit Bankkunden aus der Schweiz
Es ist ja ein riesen Wirbel gemacht worden um den Ankauf der Datensätze von Schweizer Banken, die zwar gestohlen sind, aber dennoch demm Deutschen Fiskus Millionen ind den Säckel spülen wird, da es sich um „angebliche“ Steuersünder handelt.
Doch ist dies rechtens? Kann man das mit dem Gesetz vereinbaren? Denn wenn ein Mitbürger dies machen würde, wäre er schnell Angeklagt wegen Hehlerei, Datenmissbrauch und was weiss ich noch alles.
Aber der Staat darf es? Ich Denke, dass dem nicht so ist.
Denn die Gesetze gelten ebenso für den Staat als für den Bürger.
Wer immer diese CD Verkauft, sollte bei der Übergabe verhaftet werden, egal ob er nun die CD in Frankreich übergeben will bzw. schon hat. Denn das handeln mit gestohlener Ware ist auch in Frankreich Strafbar.
Doch hier zeigt es sich wieder, wie der Deutsche Staat, der sich fälschlicher Weise sogar Demokratisch und Sozial schimpft, seine Gesetze beugt, wie er es braucht. Erinnert doch an DDR Zeiten.
Doch halt, es sind ja viele ehemalige DDR Bürger in der Regierung, daher dieses Vorgehen.
Es müsste nicht so ein Wirberl um die Daten gemacht werden bzw. es würden viele ihr Geld löieber in Deutschland lassen, wenn man in Deutschland nicht so Abgezockt würde, aber vom Staat.
Man Denke nur mal, das vom Einkommen ca. 50% an den Staat gehen. Der dieses Geld ja bekanntermassen schneller verprasst, als er es einnehmen kann.
Man sollte nur mal die Listen sehen, wo er überall die Steuergelder verschwendet.
Unendlich lang. Aber auch die Komunen sind um keinen deut besser.
Nichts Destotrotz, der Staat darf sich nicht mit kiminellen einlassen und kooperieren, denn das wäre (oder ist es schon?) der Anfang vom Ende.


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