Erniedrigende Körperkontrollen ohne Anfangsverdacht bei Münchner Polizei Gang und Gäbe

Erniedrigende Körperkontrollen ohne Anfangsverdacht bei Münchner Polizei Gang und Gäbe

Wer hat die Macht? Ist es das, was einige Polizisten in München demonstrieren müssen? Die Polizei, Dein Freund und Helfer ist eine Floskel, die ich mal so dahingestellt lasse. Sicherlich trifft dies das ein oder andere Mal zu, das ein oder andere Mal aber trifft Gegenteiliges zu.

Der Fall eines vor Jahren mal ins Visier der Polizei geratenen jungen Mannes, dem man damals Drogenbesitz vorgeworfen hatte, und wie die Polizei seither mit ihm umgeht, beschäftigt derzeit – endlich – den Landtag. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das Verfahren gegen den Mann damals eingestellt wurde, weil sich der Verdacht nicht bestätigt hat! Dennoch kann er sich nicht mehr frei bewegen, ohne von der Münchner Polizei schikaniert zu werden, und zwar ohne Grund. Mehrmals nahmen die Polizisten den Mann mit aufs Revier und zwangen ihn zu einer entwürdigenden Körperdurchsuchung. Pobacken spreizen, Genitalien von oben, unten, rechts und links zeigen, den Umgangston kann man sich ja vorstellen.

Dass einer der Polizisten angab, dass „wir das doch immer so machen“, glaube ich gerne. Sitzt man mal in einem Café an der Münchner Freiheit, wird man Zeuge. Alle ca. 20 Minuten kommen Polizeieinsatzwagen und die Polizisten sind nicht zimperlich im Umgang mit den Menschen, die da teilweise zufällig rumsitzen. Natürlich gibt es welche, die möglicherweise kontrolliert gehörten und die Polizei kann auch nie wissen, wer ihnen da ins Netz gehen könnte. Aber von vorne herein alle in generalis so zu behandeln, als wären sie Schwerverbrecher und Drogenkriminelle, ist nicht richtig und das lernt man auf der Polizeischule. Der gute Ton macht die Musik, und nicht jeder, der rumsitzt, muss sich die Machtdemonstration von Polizisten gefallen lassen.

Der Stein ist zwar ins Rollen gekommen, aber….. Einer der Polizeibeamten wurde angeklagt, nachdem ihm im Fall des besagten jungen Mannes unberechtigte Härte und Schikane vorgeworfen werden konnte. Mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen bleibt er aber ansonsten ein freier Mann und immer noch Polizeibeamter, denn der Polizeidienststelle bleibt es selbst überlassen, welche Konsequenzen es für den Angeklagten Kollegen nach sich ziehen wird.

 

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