Lockangebote ab 1. November für Flugtickets verboten

Ab 1. November tritt eine neue EU – Verordnung in Kraft. Die Kunden müssen über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs informiert werden. Das heißt, dass die Fluggesellschaften nur noch mit dem Flugpreis werben dürfen, der am Anfang des Angebots angegeben ist und welchen der Kunde am Ende auch wirklich zahlen muß, inclusive aller anfallenden Steuern und Gebühren. Auch die sogenannten versteckte Gebühren wie Kreditkartengebühren und Gebühren für Gepäckstücke müssen klar ersichtlich sein und bei der Angabe des Angebots eingerechnet sein. In ganz Europa dürfen damit keine unvollständigen Preisangaben ab 1. November mehr abgegeben werden.

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