Verfassungsbeschwerde gegen Banken Rettungspaket

Verfassungsbeschwerde gegen Banken Rettungspaket
Eine Verfassungbeschwerde gegen das 500 Milliarden Rettungspaket für die Banken hat nun ein Geschäftsführer aus Jena eingereicht. Das am Freitag verabschiedete Gesetz verstoße definitiv gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Milliardenhilfe verschafften der Finanzindustrie einen unzulässigen Vorteil. Das Rettungspaket habe zudem einen wesentlich größeren Umfang als der Bundeshaushalt.
Kleinere Firmen und Betriebe, die evtl. auch in Finanzkrisen geraten, haben von den Rettungspaketen nichts. Im Gegenteil, diese werden immer „komplett“ von solchen Aktivitäten ausgeschlossen und das ist Wettbewerbswidrig bzw. Wettbewerbsverzerrend.

Banken sollen/müssen sich daher „selbst“ um die von Ihnen in Hoch fahrlässigem Spekulations Verhalten verschuldete Misslage selbst helfen, das kann man aus dieser Beschwerde raus Interpretieren.
Gleiches Recht für alle.


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