Google Webbrowser Chrome, Nutzervertrag

Google Webbrowser Chrome, Nutzervertrag
Einem aufmerksamen Blogger sei Dank, Google hatte in seinen Nutzungsbedingungen einen gravierenden Fehler gehabt. Der schwerwiegende Kritikpunkt bezog sich auf die Nutzungsbedingungen, „End User License Agreement“, kurz EULA genannt. In dem Abschnitt forderte Google die Abtretung aller Rechte durch den Nutzer an allen von ihm über Chrome erarbeiteten und veröffentlichten Werke: Nach dem Bekanntwerden des groben Fehlers sah sich Google dazu veranlasst, die Klausel umzuformulieren – die Nutzer behalten das Recht an den von ihnen bereitgestellten und im Google-Browser verwendeten Inhalten.
Nicht die erste Panne, denn anscheinend gibt es bereits gravierende Sicherheitslücken des neuen Browsers. Laut amerikanischen Blogs zu urteilen lädt es geradezu ein, Hackerangriffe auf diese Browser zu starten. Warten wir mal ab, wie sich das ganze noch etabliert und festigt.
Eines muss jedem Benutzer von dem neuen Browser klar sein:
Damit gibt er noch mehr Preis von seinem Surfverhalten und Nutzung des Internetes, da Google seinen Browser mit einer eigenen Kodierung oder auch Anwendungsnummer ausgerüstet hat, welche in regelmäßigen Abständen mit anderen Nutzerdaten an Google gesendet wird. Da Google ja dafür bekannt ist, dass es Daten nur so sammelt, sollte sich jeder Nutzer wirklich überlegen ob er ihn installiert.
Grosse Amerikanische Firmen jedenfalls haben schon jetzt den Mitarbeitern verboten, diesen Browser auf Firmenrechnern aufzuspielen.


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