Neue Gesetzesnovellen treten in Kraft

Neue Gesetzesnovellen treten in Kraft
Ab Montag, 1. September 2008 treten einige neue Gesetzesnovellen in Kraft, die manchmal sehr umstritten sind. Hier einige im Überblick:
Einwanderungstest:
Vor der Einbürgerung steht jetzt ein Test. Einbürgerungswillige Ausländer müssen damit Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands nachweisen. Aus 300 bundesweit einheitlichen und zehn speziellen Landesfragen werden je 33 ausgewählt.
Geförderte Altersvorsorge:
Selbst genutztes Wohneigentum wird in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen. Nach dem rückwirkend zum 1. Januar 2008 geltenden Eigenheimrentengesetz («Wohn-Riester») kann Vermögen aus der Riester-Altersvorsorge ganz oder teilweise genutzt werden, um eine Wohnimmobilie oder Anteile an Wohnungsgenossenschaften zu erwerben oder um Immobilienkredite abzuzahlen.
Zudem wird das Riester-Sparen junger Menschen stärker gefördert. Berufseinsteiger erhalten bis zum 25. Lebensjahr beim Abschluss eines Riester-Vertrages zur privaten Altersvorsorge einen einmaligen Bonus von 200 Euro
Urheberrecht, Copyright
Die Produkte geistigen Eigentums sollen besser vor Nachahmungen geschützt werden. Ein Urheber, dessen Rechte verletzt werden, kann von Dritten Auskünfte verlangen. Dies können Internetprovider sein, über deren Dienste mit Plagiaten gehandelt wird, oder Spediteure, die im guten Glauben gefälschte Markenware transportieren.
Als Ausgleich für den entstandenen Schaden kann ein Urheber vom Fälscher die Herausgabe des Gewinns verlangen oder ihm eine fiktive Lizenzgebühr berechnen. Das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums, schiebt ferner dem Abmahnunwesen einen Riegel vor. Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Das sollte die Massen Abmahnungen nun endlich eindämmen, auch die überzogenen Kosten davon. Texte und Text Passagen fallen hier ebenso rein, wie die Produkt Piratierie.
Bei Texten ist, wenn nur Satzweise kopiert, eine Nachvollziebarkeit oder Abmahnung nicht mehr gegeben, da es für verschiedene Begriffe nun mal nur eine Möglichkeit der Erklärung in Sätzen gibt.
Ausbildungsförderung:
Für die Ausbildung von schlecht qualifizierten Jugendlichen erhalten Betriebe einen finanziellen Anreiz. Mit dem «Ausbildungsbonus» sollen bis zu 100.000 zusätzliche Lehrstellen geschaffen werden. Das Gesetz tritt bereits am Samstag (30. August) in Kraft. Der Bonus soll Betriebe motivieren, bereits im neuen Ausbildungsjahr auch Schulabbrecher, Sonderschüler oder Jugendliche mit schlechten Zeugnissen einzustellen. Dafür sind Zuschüsse zwischen 4000 und 6000 Euro vorgesehen. Die Hälfte davon soll nach Ablauf der Probezeit, die andere Hälfte nach Anmeldung des Lehrlings zur Abschlussprüfung ausgezahlt werden.


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