14. Juli 1933 – Parteiverbot wird erlassen

Am 14. Juli 1933, wenige Monate nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten und der Selbstausschaltung des Deutschen Reichstages wurden alle Parteien bis auf die NSDAP in Deutschland verboten. Damit unterstrichen die Nationalsozialisten ihren alleinigen Machtanspruch.  Bei Neubildungen oder Aufrechterhaltung anderer Parteien wurde mit Gefängnisstrafen bis 3 Jahre gedroht. Die SPD wurde bereits am 22. Juni 1933 verboten, danach wurden alle anderen Parteien per Gesetz verboten.  

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