Ein kleines Warnschüsschen an Gierbänker, xter GesetzesENTWURF

Ein kleines Warnschüsschen an Gierbänker, xter GesetzesENTWURF

Vor über 5 Jahren ging sie los bzw. wurde sie gezwungenermaßen aufgedeckt, die Sache mit den Banken, die riesige, virtuelle Einnahmenquellen geschaffen haben und damit prompt alle daran angegliederten Institutionen mit in den Abgrund gerissen haben. Die Krise ging los, Europa droht seitdem zusammenzubrechen. Da kamen Mitteilungen über schuldbeladene Bänker, die dennoch Millionenboni einstrichen, dem Steuerbürger gerade recht. Da wurde an Stellen eingespart, um Banken zu retten, die aus menschlichen Gesichtspunkten sehr viel mehr Priorität einnehmen hätten müssen. Ging nicht, denn geht die eine Bank pleite, folgen weitere flugs.

Jetzt kommt die Regierung mit einem ich weiß nicht wie vielten Regelungsgesetzchen daher, das unter dem generalistischen Namen Finanzmarkt-Regulierung die Gemüter besänftigen soll. Das Kabinett wird also morgen einen neuen Entwurf beschließen, also einen Entwurf halt, nichts Konkretes selbstverständlich. Kaugummiähnliche Paragraphenreiterei, die zwar vorgibt, Gierbänker oder Versicherungsmanager, die Milliarden verzockt haben, mit höheren Strafen zu belegen, die aber jede denkbare Hintertür für die gewieften Manager offen lässt. Das „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung und Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten“ regelt danach erstmals, dass Verletzungen der Sorgfaltspflicht diejenigen, die zu riskant spekuliert haben, mit harten Strafen bis hin zu Haftstrafen geahndet werden können. Allerdings nur, und jetzt kommts!, wenn der Nachweis des vorsätzlichen Handels erbracht wird. Dass ich nicht lache.

Jeder Jurastudent im ersten Semester wird bei diesem Gesetzestext vielfache Möglichkeiten einer wie auch immer gearteten Umgehung plädoyieren können, denn hat die Bank lediglich fahrlässig gehandelt, ist das Strafmaß ein sehr viel geringeres. Und sollte das Vorgehen eines Bankmanagers nicht zu einer solchen Krise führen, die andere mit in den Dreck zieht, so bleibt dessen Handeln nach wie vor straffrei. Selbst fehlerhaftes, sorgloses oder gar ruchloses Handeln bleibt demnach strafrechtlich ohne Folgen. Mister Manager streicht Boni weiterhin ein und etwaige Verlierer haben das Nachsehen.

Risikoreiche Geschäfte seien sogar erwünscht, denn schließlich sei jedes unternehmerische Handeln immer mit Risiken behaftet, die vorher nicht beziffert werden können. So darf weiterhin munter mit fremden Geldern drauf los spekuliert werden, solange alle „gesetzlichen Pflichten gewahrt werden und geeignete Strategien, Verfahren und Konzepte zur Sicherstellung der Tragfähigkeit vorhanden sind“.

Eine weitere Kernregulierung ist die folgende: Die Regierung fordert die Aufteilung der Bankengeschäfte in Kundengeschäfte und Eigenhandels-Geschäfte. Ja, das ist doch mal ein guter Ansatz, oder? Der Haken an der Sache ist der, dass diese Aufteilung nur für diejenigen Banken verpflichtend ist, deren Risiko-Geschäfte mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmachen oder deren Volumen größer als 100 Milliarden Euro ist! Das trifft mich jetzt wirklich hart, wurden doch nur ein paar versemmelte Peanuts-Milliönchen gar nicht erst erwähnt.

Die Bankenbranche indes findet dieses Regulierungsgesetzchen zu kontrolllastig, komisch.

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