09. Juli 1984 – EU verklagt Deutschland

Am 09.07.1984 wurde die Bundesrepublik Deutschland von der EU – Kommission wegen des deutschen Reinheitsgebotes verklagt. In Deutschland durfte bisher kein Bier, welches nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspricht und gebraut wurde, verkauft werden. Die EU – Kommission führte seit den 70er Jahren den Rechtsstreit. Die EU – Kommission eröffnete 1982 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.  Angeklagt wurde die Behinderung des freien Warenverkehrs in der EU.

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