Mobbing am Arbeitsplatz, da hat sich eine neue Lücke für den ungeschützten Berufsstand „Berater“ aufgetan

Mobbing am Arbeitsplatz, da hat sich eine neue Lücke für den ungeschützten Berufsstand „Berater“ aufgetan

Jeder, der will, darf sich Berater nennen. Diese Berufsbezeichnung ist weder ein Titel noch irgendwie von einer Qualifikation abhängig. Unsere nach wie vor erschwerten Umstände, bei schlechtem Geschäftsgang Personal entlassen zu können, machen Tür und Tor auf für jede Art von Beratung. Wer jemanden los werden will, egal ob vom Sozialplan her möglich oder nicht, der wird Gründe dafür finden. In Zeiten von social media, von Überwachungskameras, von selbst ernannten Detekteien oder Schnüfflern, hat Arbeitnehmer, der zu viel kostet, der sich möglicherweise gegen Unrecht wehrt und somit für die Geschäftsleitung oder Kollegen unbequem ist, kaum Chancen,

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Abschieds-e-mail eines städtischen Angestellten: Nichts gearbeitet für 745.000 Euro!

Abschieds-e-mail eines städtischen Angestellten: Nichts gearbeitet für 745.000 Euro!

14 Jahre lang ist ein städtischer Angestellter der Stadt Menden in seine Arbeitsstätte gegangen, um dort nichts zu tun. Ihm wurden lt. seiner e-mail Aufgaben entzogen, weitere Stellen wurden eingerichtet (und selbstverständlich bezahlt!!!), ihn habe man einfach außen vorgelassen, und selbstverständlich auch bezahlt! Wen wundert’s, dass die Stadtsäckel immer leerer werden?

Der Mann schrieb per Rundschreiben in einer e-mail, dass er sich für die Bezüge von immerhin 745 000 Euro in den letzten 14 Jahren bedanke und dass man ihn sehr gut auf den jetzt eingetretenen Ruhestand

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