Auf der Wies’n gilt im Außenbereich der Zelte das bayerische Biergartengesetz

Auf der Wies’n gilt im Außenbereich der Zelte das bayerische Biergartengesetz

In ganz Bayern ist es erlaubt, seine eigene Brotzeit in den Biergarten mitzubringen. Das Gleiche gilt für Besucher der Außenterassen der Wiesnzelte. Obwohl es nirgendwo anders bessere und frischere Hendl als auf dem Oktoberfest gibt, ist das eine Variante, es sich auch mit größeren Familien leisten zu können, am Wiesnzeltgetummel ohne einen Fetzenrausch oder ohne nörgelnde hungrige Kinder teilzuhaben. Bei einem solch generösen Angebot ist es doch selbstverständlich, dass man die Getränke vom Wirtszelt bezieht und bezahlt.

weiter lesen >>