22. Juni 1933: Faktisches Verbot der SPD

Am 22. Juni 1933 wurde die SPD zur staats- und volksfeindlichen Partei durch den NS-Reichsinnenminister Wilhelm Frick erklärt. Alle Mandatsträger werden von der weiteren Ausübung ihrer Mandate ausgeschlossen. Propagandistische Betätigung der Sozialdemokraten war nicht mehr erlaubt, Versammlungen … weiter lesen >>