Auf der Wies’n gilt im Außenbereich der Zelte das bayerische Biergartengesetz

Auf der Wies’n gilt im Außenbereich der Zelte das bayerische Biergartengesetz

In ganz Bayern ist es erlaubt, seine eigene Brotzeit in den Biergarten mitzubringen. Das Gleiche gilt für Besucher der Außenterassen der Wiesnzelte. Obwohl es nirgendwo anders bessere und frischere Hendl als auf dem Oktoberfest gibt, ist das eine Variante, es sich auch mit größeren Familien leisten zu können, am Wiesnzeltgetummel ohne einen Fetzenrausch oder ohne nörgelnde hungrige Kinder teilzuhaben. Bei einem solch generösen Angebot ist es doch selbstverständlich, dass man die Getränke vom Wirtszelt bezieht und bezahlt.

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Uschi (D. v. Luttitz) mach‘ kein Quatsch am längeren Hebel

Uschi Dämmrich von Luttitz mach‘ kein Quatsch am längeren Hebel

Sternstunden!!!??? Aber nur, wenn es um den eigenen Sohnemann geht, oder wie Uschi? Wehe, der wird behandelt, wie jeder andere, wie das Fußvolk unter Euch, da geht Dir der Knopf in der bayerischen Bluse auf. Das geht ja mal gar nicht. Es muss doch jeder gefälligst wissen, wer Du bist und wen

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