Mobbing am Arbeitsplatz, da hat sich eine neue Lücke für den ungeschützten Berufsstand „Berater“ aufgetan

Mobbing am Arbeitsplatz, da hat sich eine neue Lücke für den ungeschützten Berufsstand „Berater“ aufgetan

Jeder, der will, darf sich Berater nennen. Diese Berufsbezeichnung ist weder ein Titel noch irgendwie von einer Qualifikation abhängig. Unsere nach wie vor erschwerten Umstände, bei schlechtem Geschäftsgang Personal entlassen zu können, machen Tür und Tor auf für jede Art von Beratung. Wer jemanden los werden will, egal ob vom Sozialplan her möglich oder nicht, der wird Gründe dafür finden. In Zeiten von social media, von Überwachungskameras, von selbst ernannten Detekteien oder Schnüfflern, hat Arbeitnehmer, der zu viel kostet, der sich möglicherweise gegen Unrecht wehrt und somit für die Geschäftsleitung oder Kollegen unbequem ist, kaum Chancen,

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