Habemus Papam Franziskus I.

Habemus Papam Franziskus I.

Mittwoch, 13.03.2013 (für Abergläubige ein schwieriges Datum), um 19.05 war er da, der ersehnte weiße Rauch, ein neuer Papst war gewählt. Jorge Mario Bergoglio aus Argentinien, der erste Jesuit und ein Kämpfer für die Armen, wurde für viele überraschend schnell und überhaupt als Person überraschend zum neuen Kirchenoberhaupt und Vertreter Christi auf Erden gewählt. Er wird unbequem sein, das war eine der ersten Aussagen vieler Vatikankenner und -insider. Zurückhaltend und offensichtlich voller Demut stellte er sich kurz dem Volke vor, betet das Vaterunser für Benedikt XVI. und erteilt den Segen. Erst danach legt er die Mozetta an, den Schulterkragen mit den Bildern von Peter und Paul. Mit den Worten „Gute Nacht und auf Wiedersehen“ verabschiedete er sich, Vorhang zu, Spektakel beendet.

Der neue Papst Franziskus I. ist Sohn aus Italien eingewanderter Eltern. Italien darf sich also auch ein wenig als Papst fühlen. Für meine Begriffe ist

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BER, Flughafen Berlin-Brandenburg: Unglaubwürdiges Bäumchen wechsel dich Spiel

BER, Flughafen Berlin-Brandenburg: Unglaubwürdiges Bäumchen wechsel dich Spiel

Der König Wowereit ist tot, es lebe der König Platzek. Was das nun wieder soll? Für wie blöd wird der Bürger denn eigentlich noch gehalten?

Das gescheiterte Projekt Hauptstadt-Airport „Willy Brandt“ will sich keiner so recht auf die Fahne schreiben. Natürlich ist Klaus Wowereit kein Bauingenieur oder Architekt und natürlich kann er mittelbar nichts für die vierte (und sicherlich nicht letzte) Verschiebung auf den Nimmerleinstag, aber die Verantwortung für ein Vorankommen hatte er inne. Hatte er! Denn diese Verantwortung wurde nun kurzerhand auf seinen Kollegen, den Brandenburger Ministerpräsidenten Matthias Platzeck abgeschoben. Wie ein Fernsehjournalist zutreffend sagte: „Platzeck kann

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Timo Konietzka entfacht neuerlich Diskussion um Sterbehilfe

Timo Konietzka entfacht neuerlich Diskussion um Sterbehilfe

In Deutschland ist Sterbehilfe verboten, in der Schweiz auch! Der Unterschied besteht darin, dass in der Schweiz Ärzte nicht belangt werden, wenn sie dem Wunsch eines Todkranken, der bei vollem geistigen Bewusstsein ist für seinen Wunsch, nachkommen. In Deutschland würde in einem solchen Falle dem Arzt die Zulassung entzogen werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar, und es ist in jedem Fall zu

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