Ceta, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada

Das Europäische Parlament hat jetzt das Abkommen zwischen der EU und Kanada verabschiedet. Die Abgeordneten versprechen sich davon einen Zuwachs an Handel zwischen den beiden Ländern. Die EU Handelskommissarin Cecilia Malström ist der Ansicht, dass Ceta das „fortschrittlichste“ Freihandelsabkommen sei, welches die EU jemals beschlossen hat. Gerade weil jetzt in den USA durch Trump eine protektionistische Politik betrieben wird, sei der Vertrag besonders wichtig. Auch der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Industrie teilt die Ansicht der Schwedin.

Nachdem das EU Parlament dem Abkommen zugestimmt hat, können ab April dieses Jahres Teile davon schon umgesetzt werden. Man verspricht sich Handelserleichterungen für beide Seiten.

Doch die Gegner des Abkommens sind nicht überzeugt. Sie hatten in Bayern über 85 000 Unterschriften gesammelt und wollten per Volksabstimmung die Bayerische Staatsregierung zwingen, im Bundesrat gegen Ceta zu stimmen. Grundlage dazu sei ihrer Ansicht nach Artikel 70 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung. Er besagt, dass Bayerns Kompetenzen nicht durch Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU eingeschränkt werden dürfen. Doch das Verfassungsgericht erkannte dieses Argument nicht an.

Die Befürchtung vieler Bürger ist, dass durch dieses Abkommen Großkonzerne gefördert und gestärkt werden. Es wird neue Schiedsgerichte geben, die nach Meinung vieler die demokratische Rechtsstaatlichkeit untergraben, denn sie werden unabhängig von anderen Gerichten entscheiden können.

Besonders die Organisation Attac, die global solche Abkommen kritisch begleitet, sieht Gefahren für die Landwirtschaft, den Umwelt- und Verbraucherschutz und das Arbeitsrecht heraufziehen. Viele Organisationen haben sich dieser Meinung angeschlossen. Sie alle berufen sich auf eine Studie aus den USA von der Universität Tufts. Darin wird die Meinung vertreten, dass statt vieler neuer Arbeitsplätze es für 230 000 Menschen keinen Job mehr geben wird, wenn das Abkommen umgesetzt wird.

Der Druck, den die Kritiker ausübten hat aber dazu geführt, dass die Privatisierung von Dienstleistungen rückgängig gemacht wurde.
Doch trotz einiger Verbesserungen ist auch der Deutsche Gewerkschaftsbund der Ansicht, dass das Abkommen so wie es jetzt ist, nicht zustimmungsfähig ist.


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