Beamten – Urteil: Lebenslänglich

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden müssen. Und dürfen nur in Ausnahmen auf Zeit eingestellt werden. Geklagt hatten 2 Schulleiter und ein Abteilungsleiter in der Forstverwaltung. Nach dem Beamtengesetz in NRW müssen die Betroffenen nach höchstens zehn Jahren Amtszeit mit einer Rückstufung ins normale Beamtenverhältnis rechnen. Und mit dem Gehalt eines normalen Beamten. Ausnahmen sind nur bei kommunalen Wahlbeamten und bei politischen Beamten möglich.

Kommentare

Beamten – Urteil: Lebenslänglich — Ein Kommentar

  1. Ob das Beamtentum in Deutschland wirklich noch zeitgemäß ist, das halte ich für zweifelhaft. Wir leben inzwischen in einer leistungsbetonten Gesellschaft. Das heißt jeder muß die entsprechende Leistung bringen, um seinen Job zu behalten. Ich erinnere nur an Witze über Beamten-Mikado.
    Wenn ein Schul-Lehrer nur dann seine Arbeit behalten kann, wenn er auch gut Schüler ausbildet, dann finde ich das eigendlich nicht schlecht. Ich kann mich an Lehrer in meiner Schulzeit erinnern, die doch besser Straßenkehrer geworden wären.

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