Rauchverbot – Das Verfassungsgericht entscheidet

Man sitzt in der Kneipe, trinkt gemütlich sein Bier und möchte dazu genüßlich seine Zigarette rauchen. Seit Januar 2008 ein Bild der Vergangenheit. Am Mittwoch nimmt sich das Verfassungsgericht des Problems an. Über 3 von 30 Verfassungsbeschwerden wollen die Richter dabei bis August entscheiden. Dabei handelt es sich um 2 Beschwerden von Kneipiers aus Tübingen und Berlin und einem Disco Besitzer aus Heilbronn. Eine getrennte Raucherzone ist in kleinen Kneipen nicht machbar und in einer Großraum Disco schlichtweg verboten. Sie berufen sich auf den Schutz von Eigentum und Berufsfreiheit.  Seit dem Rauchverbot gingen die Umsätze um bis zu 20% zurück, das Statistische Bundesamt spricht von 14%, doch auch dort wo anscheinend noch gequalmt werden durfte gab es Rückgänge um 9%.  Ich kenne einige Kneipenbesitzer in München. Im Januar klagten alle wegen der drastischen Umsatzeinbrüche, nicht wenige Kneipen mußten nach 2 Monaten schließen. Hier in München bzw. Bayern war auch nichts mit getrennten Raucherecken, von Anfang ein totales Rauchverbot. Wieso handhabt man es nicht wie in Spanien ? Die Wirte sollen selbst entscheiden. Dort funktioniert es einwandfrei, ohne Probleme. Raucher akzeptieren, wenn ein Wirt sein Lokal als Nichtraucherlokal deklariert, man erkennt es am Eingang durch die entsprechende Beschilderung. Wo waren denn hier die Leute, ich meine die eingefleischten Nichtraucher, die das Rauchverbot begrüßt haben ? Vorher waren diese doch auch in den Kneipen, in denen geraucht wurde und haben es doch auch Jahrzente hingenommen, mittlerweile wird das Gemotze dieser Leute immer größer. Viele Kneipen in München sind jetzt eingetragene Raucherclubs, also Einlaß nur mit Clubausweis. Kostet einen kleinen Obolus für die Mitgliedschaft ist aber ok. Aber auch die Nichtraucher wollen trotzdem gerade in diese Kneipen, das Gemeckere hält sich erstaunlicherweise in Grenzen, denn ohne Mitgliedschaft leider kein Eintritt. Es geht doch. Und wer dem Qualm ganz aus dem Weg gehen will muß dann leider auf diese Lokale, 90% davon sind auch noch In – Lokale, verzichten. Doch darauf wollen die meisten Nichtraucher nun doch nicht verzichten. Man darf gespannt sein wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Meine Meinung ist ja bekannt, jeder Wirt soll selbst entscheiden, schließlich geht es um deren Existenz. In Speise Restaurants ist ein Rauchverbot ok, es sollte doch für Jeden zu schaffen sein mal 1 – 2 Stunden auf die Kippe zu verzichten.

Kommentare

Rauchverbot – Das Verfassungsgericht entscheidet — Ein Kommentar

  1. Es stimmt, Rauchen ist ungesund und wir sollten alle damit aufhören. Jedoch die Art und Weise wie jetzt Raucher behandelt werden ist schon hart. Von heute auf morgen ist vom wohlanerkannten Steuerzahler zum verbrecherischen Steuerzahler mutiert.
    Die Statistiken, die besagen wieviele Bundesbürger für ein Rauchverbot sind, sind auch für die Katz. Wieviele von diesen Rauchverbotsbefürwortern gehen oder gingen regelmäßig in Kneipen? Es sollten für solche Erhebungen doch wohl nur die gezählt werden, die es auch betrifft und nicht solche, denen eh egal sein kann.

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